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Benutzerordnung

1. Anmeldung

Die Anmeldung  zur Büchereibenützung muss persönlich erfolgen Wir bitten Sie, einen Lichtbildausweis und Adressennachweis mitzubringen. Bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr ist die Unterschrift eines/r Erziehungsberechtigten erforderlich.

Die Benützer/Benützerinnen erkennen durch ihre Unterschrift die Benützungsordnung der Stadtbücherei Scheibbs an. Jahreskarteninhaber erkennen außerdem die Benutzungs-bedingungen der divibib GmbH für das digitale Ausleihen von Inhalten aus der „Onleihe“ an (www.noe-book.at). Wir bitten Sie,  Änderungen des Namens und der Adresse bekannt zu geben.

2. Entlehnung
Die Benützer/Benützerinnen sind verpflichtet, die ausgewählten Bücher verbuchen zu lassen. Die Anzahl kann begrenzt werden. Nachschlagewerke sind nicht entlehnbar.

3. Entlehnfrist
siehe Menüpunkt Entlehnfristen

4. Gebühren
siehe Menüpunkt Entlehngebühren

5. Haftung
Die Bücher sind schonend zu behandeln, bei Verlust oder Beschädigung sind die Benützer/Benützerinnen ersatzpflichtig. Sämtliche Medien sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Sie dürfen nicht weiter verliehen werden.

6. Ausschluss
Benützer/Benützerinnen, die die Bestimmungen der Benützungsordnung nicht einhalten, können von der Benützung der Bücherei ausgeschlossen werden.

7. Inkrafttreten
Diese Benützungsordnung gilt ab sofort.

Scheibbs am 21.2.2017

Aufgrund der Covid 19 Regelungen der Bundesregierung gelten ab 16.6.2020 folgende Regelungen für die Besucher:
> Vor dem Eintreten bitte Hände desinfizieren
> Bitte den Mindestabstand von 1,5 m einhalten
> Ab 16.5. ist KEIN Mund-Nasenschutz mehr erforderlich