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Entlehnfristen

Die Entlehnfrist für Bücher und neue Medien beträgt drei Wochen. Sie kann um weitere drei Wochen verlängert werden, wenn keine Vorbestellung vorliegt. Für Studienzwecke beträgt die Entlehnfrist sechs Wochen. Die Entlehnfrist für Zeitschriften beträgt eine Woche.

Wird die Entlehnfrist überschritten, sind Versäumnisgebühren in der doppelten Höhe der Entlehngebühr zu bezahlen.